Markenqualität - 5-Jahres-Garantie

5 Jahre Garantie! - Erklärungen, Bestimmungen, Bedingungen, Ausnahmen

Beim Kauf von Neuware, die mit dem Garantie-Symbol gekennzeichnet ist, gewähren wir Ihnen insgesamt fünf Jahre Garantie, nach den jeweiligen Garantie-Bedingungen

Unter die Garantie fällt:

  • Der Garantiegeber gewährleistet, dass die gekennzeichneten Produkte nach den branchenüblichen Maßstäben für industriell gefertigte Möbel und unter Berücksichtigung des Preis-/Leistungsverhältnisses bei Übergabe frei von Material- und Verarbeitungsmängeln sind.
  • Die fünfjährige Laufzeit der Garantie beginnt bei Übergabe der Ware an den Erstkäufer und kann nur durch diesen geltend gemacht werden. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie erstreckt sich auf den Geltungsbereich des anwendbaren Rechts bei Abschluss des Kaufvertrages.
  • Im Garantiefall kann der Garantiegeber nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Ware bereitstellen. Bei Nachbesserung kann das mangelhafte Teil entweder instandgesetzt oder ausgetauscht werden.
  • Garantiegeber ist der Vertragspartner, bei dem die Ware gekauft wurde. Bei diesem ist die Garantie auch geltend zu machen.
  • Liefert der Garantiegeber aufgrund eines Garantieanspruchs ein neues Produkt, so kann der Garantiegeber vom Garantienehmer Rückgabe des mangelhaften Produktes und Zahlung einer angemessenen Entschädigung für die Nutzung der Ware verlangen. Sollte im Garantiefall die Neulieferung oder Nachbesserung mit Originalteilen durch den Garantiegeber ohne dessen Verschulden nicht möglich sein (z.B. Insolvenz des Herstellers), so wird dieser gleichwertigen Ersatz leisten. Warenbedingte Farb- und Strukturunterschiede sind hierbei nicht vermeidbar. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.
  • Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgenommen.
  • Weitergehende Ansprüche aus der Garantie bestehen nicht. Insbesondere werden von der Garantie weder Ersatzansprüche noch Schadensersatzansprüche erfasst.
  • Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer der Ware und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen den Hersteller des Produktes, nicht beschränkt.
  • Die Garantie kann nur aufgrund des Kaufvertrages oder des entsprechenden Rechnungsbeleges geltend gemacht werden.
  • Für Einbauspülen, Mischbatterien, Küchenzubehör, Elektrogeräte, Elektromotoren, Lampen und Leuchten sowie andere zugekaufte Komponenten von Fremdherstellern gilt die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie des Herstellers.

Nicht unter die Garantie fallen:

  • normale und natürliche Verschleißerscheinungen
  • Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgemäßen Gebrauch
  • unsachgemäße Leistungen / Änderungen durch nicht autorisierte Personen
  • unübliche, zum Beispiel gewerbliche Nutzung sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemittel
  • Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände.
  • Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht und Temperatur
  • mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden.
  • Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen, Witterung.
  • Verschmutzungen wie zum Beispiel Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel
  • Verfärbungen durch Medikamenteninhaltsstoffe (toxische Reaktion)
  • alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel
  • ungeeignete Reinigungs-, Reparatur-, oder Nachbesserungsversuche
  • Quellschäden durch stehende Feuchtigkeit oder nicht entferntes Kondensat
  • warentypische Produkteigenschaften, die keinen Sachmangel darstellen

5 JAHRE GARANTIE - auf MONDO Möbel!*

Wichtige Informationen

Bei MONDO legen wir viel Wert auf Service und Qualität: Exklusives Möbel-Design, intelligente Funktionen, ausgesuchte Materialien; sorgfältige und fachgerechte Verarbeitung garantieren dauerhaften Komfort beim Wohnen und Einrichten mit MONDO. Den hochwertigen Anspruch unserer Möbel unterstreichen wir mit einem ausdrücklichen Leistungsversprechen: 5 Jahre Garantie auf alle neuen MONDO Möbel!

AUF WAS BEZIEHT SICH DIE GARANTIE?

Die MONDO 5-Jahres-Garantie bezieht sich auf die Materialund Oberflächenbeschaffenheit mit Ausnahme von Bezugsmaterialien, die Funktionssicherheit sowie die fachgerechte Verarbeitung von MONDO Möbeln.

FÜR WAS GILT DIE GARANTIE NICHT?

Ausstellungsware, Leuchten, Heimtextilien und Teppiche, Einbauspülen, Mischbatterien, Küchenzubehör, Elektrogeräte und -motoren, Lampen und Leuchten sowie andere zugekaufte Komponenten von Fremdherstellern sowie zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Einbau stehen.

Die Garantie besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten von 2 Jahren für die Dauer von 5 Jahren für MONDO Möbel. Sie ist nicht übertragbar und erstreckt sich räumlich auf das Land, in dem der MONDO Handelspartner bei Abschluss des Kaufvertrages seinen Sitz hat. Die Garantie endet 5 Jahre nach Lieferdatum. Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen. Unabhängig von dieser Garantie stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte bei Mängeln wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, ist unentgeltlich.

* Ausgenommen Bezugsmaterialien

Garantiebedingungen

Garantiegeber ist der umseitig angegebene MONDO Handelspartner, bei dem die Ware gekauft wurde. Bei diesem ist die Garantie auch geltend zu machen. Der Kunde muss dem MONDO Handelspartner den Kaufbeleg vorlegen. Steht fest, dass ein Garantiefall vorliegt, muss der Kunde dem MONDO Handelspartner das MONDO Möbel zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der MONDO Handelspartner. Ein Verlangen von Mängelbeseitigung in Kenntnis, dass tatsächlich kein Mangel des gekauften Produktes vorliegt, oder der Mangel im eigenen Verantwortungsbereich liegt, stellt eine Vertragsverletzung dar, die nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

Wichtige Hinweise:

Damit Sie im Schadensfall Ihre Garantie- Ansprüche wirksam geltend machen können, bitten wir Sie, folgendes zu beachten: Möbel- und Gebäudetechnik müssen kombinierbar sein; insbesondere bauliche Veränderungen (Antenne, Strom, Wasser, Gas) sind mit Ihrem MONDO Handelspartner oder Elektro- bzw. Sanitärfachgeschäft abzustimmen. Alle Vorleistungen müssen vor Aufbau abgeschlossen sein.

Wir raten Ihnen, Gebrauchsspuren vor Übernahme des gekauften Produktes zu dokumentieren. Nachbestellungen und Änderungen können branchenüblich immer nur bis zum Modell-, Dekor- oder Ausführungsauslauf garantiert werden. Zu allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften, Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres Möbel-Gütepasses. MONDO Produkte entsprechen strengen Qualitätsanforderungen. MONDO Qualitätsbeauftragte stellen die hohen Standards sicher. Bei Beachtung der richtigen Gebrauchs-, Pflege- und Wartungsanweisungen sowie bei sachgerechter Nutzung garantieren wir Ihnen lange Freude an unseren Produkten. Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an Ihren MONDO Handelspartner.

VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN SIND:

  • Normale und natürliche Verschleißerscheinungen.
  • Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgerechten Gebrauch.
  • Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen.
  • Schäden durch unsachgemäße Montagen oder Dienstleistungen durch nicht autorisierte Personen.
  • Für elektrische, elektronische und sanitäre Bauteile gelten die Montage und Bedienungsanleitungen sowie Sicherheitshinweise des Herstellers. Vor Wandmontagen raten wir Ihnen, aus Sicherheitsgründen den Verankerungsgrund prüfen zu lassen, da die mitgelieferte, zu verwendende Beschlagtechnik nur für Beton- und Festmauerwerk vorgesehen ist. Bei abweichender Wandbeschaffenheit wie Gipskarton oder Hohlstein muss eine andere, der Belastung angemessene Spezialbefestigung eingesetzt werden. Sachgerechter Transport, Aufbau, Anschluss und Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal sind zwingende Voraussetzungen der Garantieleistung. Der hohe Gebrauchs- und Funktionsnutzen von MONDO Möbeln ist nur durch präzise vertikale und horizontale Ausrichtung und Anpassung des Montagezustands an bauliche Gegebenheiten und exakte Beschlageinstellungen dauerhaft gewährleistet.
  • Schäden durch unübliche Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs.
  • Schäden durch sachfremden Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln.
  • Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände.
  • Schäden durch Jeans-Abfärbungen, sonstige nicht farbechte Textilien, Klettbänder an Kleidung.
  • Schäden durch Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur.
  • Schäden durch mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden, Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen, Witterung.
  • Verschmutzungen wie z. B. Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel.
  • Verfärbungen durch Medikamenten-Inhaltsstoffe (toxische Reaktion)
  • Alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel sowie zucker-, weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen.
  • Schäden durch nicht vom Hersteller empfohlene Imprägnier- und Pflegemittel sowie ungeeignete Reinigungs-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche.
  • Quellschäden durch stehende Feuchtigkeit oder nicht entferntes Kondensat.
  • Warentypische Produkteigenschaften (z. B. materialbedingte Maserungsabweichungen in Holzoberflächen, Vernarbungen in Naturleder und ähnliches), die keinen Sachmangel darstellen.

5 JAHRE GARANTIE - auf VALMONDO Möbel!*

Wichtige Informationen

BEI VALMONDO legen wir viel Wert auf Service und Qualität: Exklusives Möbel-Design, intelligente Funktionen, ausgesuchte Materialien; sorgfältige und fachgerechte Verarbeitung garantieren dauerhaften Komfort beim Wohnen und Einrichten mit VALMONDO. Den hochwertigen Anspruch unserer Möbel unterstreichen wir mit einem ausdrücklichen Leistungsversprechen: 5 Jahre Garantie auf alle neuen VALMONDO Möbel!*

Die Garantie besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten von 2 Jahren für die Dauer von 5 Jahren für VALMONDO Möbel. Sie ist nicht übertragbar und erstreckt sich räumlich auf das Land, in dem der VALMONDO Handelspartner bei Abschluss des Kaufvertrages seinen Sitz hat. Die Garantie endet 5 Jahre nach Lieferdatum. Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen. Unabhängig von dieser Garantie stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte bei Mängeln wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, ist unentgeltlich.

* Ausgenommen Bezugsmaterialien

AUF WAS BEZIEHT SICH DIE GARANTIE?

Die VALMONDO 5-Jahres-Garantie bezieht sich auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit mit Ausnahme von Bezugsmaterialien, die Funktionssicherheit sowie die fachgerechte Verarbeitung von VALMONDO Möbeln.

FÜR WAS GILT DIE GARANTIE NICHT?

Ausstellungsware, Leuchten, Heimtextilien und Teppiche, Einbauspülen, Mischbatterien, Küchenzubehör, Elektrogeräte und -motoren, Lampen und Leuchten sowie andere zugekaufte Komponenten von Fremdherstellern sowie zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Einbau stehen.

Wichtige Hinweise:

Damit Sie im Schadensfall Ihre Garantie- Ansprüche wirksam geltend machen können, bitten wir Sie, folgendes zu beachten: Möbel- und Gebäudetechnik müssen kombinierbar sein; insbesondere bauliche Veränderungen (Antenne, Strom, Wasser, Gas) sind mit Ihrem MONDO Handelspartner oder Elektro- bzw. Sanitärfachgeschäft abzustimmen. Alle Vorleistungen müssen vor Aufbau abgeschlossen sein.

Wir raten Ihnen, Gebrauchsspuren vor Übernahme des gekauften Produktes zu dokumentieren. Nachbestellungen und Änderungen können branchenüblich immer nur bis zum Modell-, Dekor- oder Ausführungsauslauf garantiert werden. Zu allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften, Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres Möbel-Gütepasses. MONDO Produkte entsprechen strengen Qualitätsanforderungen. MONDO Qualitätsbeauftragte stellen die hohen Standards sicher. Bei Beachtung der richtigen Gebrauchs-, Pflege- und Wartungsanweisungen sowie bei sachgerechter Nutzung garantieren wir Ihnen lange Freude an unseren Produkten. Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an Ihren MONDO Handelspartner.

VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN SIND:

  • Normale und natürliche Verschleißerscheinungen.
  • Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgerechten Gebrauch.
  • Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen.
  • Schäden durch unsachgemäße Montagen oder Dienstleistungen durch nicht autorisierte Personen.
  • Für elektrische, elektronische und sanitäre Bauteile gelten die Montage und Bedienungsanleitungen sowie Sicherheitshinweise des Herstellers. Vor Wandmontagen raten wir Ihnen, aus Sicherheitsgründen den Verankerungsgrund prüfen zu lassen, da die mitgelieferte, zu verwendende Beschlagtechnik nur für Beton- und Festmauerwerk vorgesehen ist. Bei abweichender Wandbeschaffenheit wie Gipskarton oder Hohlstein muss eine andere, der Belastung angemessene Spezialbefestigung eingesetzt werden. Sachgerechter Transport, Aufbau, Anschluss und Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal sind zwingende Voraussetzungen der Garantieleistung. Der hohe Gebrauchs- und Funktionsnutzen von MONDO Möbeln ist nur durch präzise vertikale und horizontale Ausrichtung und Anpassung des Montagezustands an bauliche Gegebenheiten und exakte Beschlageinstellungen dauerhaft gewährleistet.
  • Schäden durch unübliche Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs.
  • Schäden durch sachfremden Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln.
  • Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände.
  • Schäden durch Jeans-Abfärbungen, sonstige nicht farbechte Textilien, Klettbänder an Kleidung.
  • Schäden durch Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur.
  • Schäden durch mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden, Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen, Witterung.
  • Verschmutzungen wie z. B. Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel.
  • Verfärbungen durch Medikamenten-Inhaltsstoffe (toxische Reaktion)
  • Alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel sowie zucker-, weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen.
  • Schäden durch nicht vom Hersteller empfohlene Imprägnier- und Pflegemittel sowie ungeeignete Reinigungs-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche.
  • Quellschäden durch stehende Feuchtigkeit oder nicht entferntes Kondensat.
  • Warentypische Produkteigenschaften (z. B. materialbedingte Maserungsabweichungen in Holzoberflächen, Vernarbungen in Naturleder und ähnliches), die keinen Sachmangel darstellen.